Potentialausgleich

Als passive Leiter werden Rohre, Stahlträger, aber auch Fassadenkonstruktionen oder Lüftungsanlagen bezeichnet.

Entstehende Potentialdifferenzen können, innerhalb dieser komplexen und oft langzügigen Installationen, zu großen Ausgleichsströmen führen. Diese können Personen und elektrische Anlagen gefährden.

Moderne Gebäude verfügen über eine Vielzahl von komplexen Installationen, die innerhalb des Gebäudes, aber auch zwischen Gebäudeteilen installiert sind. Als passive Leiter können dies Rohre, Stahlträger, aber auch Fassadenkonstruktionen oder Lüftungsanlagen sein.

Im Zuge unserer komplexen Aufnahme erfassen wir potentielle Gefahrenpunkte und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein angemessenes Potentialausgleichskonzept – zum Schutz der Gebäudeinfrastruktur und der sich dort aufhaltenden Personen.

Das können Sie von uns erwarten

Umfangreiche Gebäudeanalyse

Erfassung von Gefahrenquellen

Individuelles Schutzkonzept

Aktueller technischer Standard

Transparente Dokumentation

kompetente und partnerschaftliche Beratung

Gemäß DIN VDE 0100 Teil 200 wird ein Potentialausgleich wie folgt definiert: „Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potentialgleichheit zu erzielen.“ Demgemäß wird als Potentialausgleich eine elektrisch leitfähige Verbindung verstanden, die unterschiedliche elektrische Potentiale auf ein Minimum reduziert. Anders gesagt:

 

Ist die leitende Verbindung der Hauptpotentialausgleichsschiene mit allen ins Gebäude führenden leitfähigen und den im Gebäude vorhandenen leitfähigen Teilen geschaffen (zum Beispiel metallene Wasserleitungen, Abwasserleitungen oder Gasleitungen bzw. metallene Leitungen, Klimaanlage, Heizung und/oder leitfähigen Teilen im Handbereich von Personen) und Punkte unterschiedlichen Potentials somit leitend miteinander verbunden, so besteht keine elektrische Spannung mehr: Der „Potentialausgleich“ ist geschaffen.

Als örtlicher Potentialausgleich wird ein Potentialausgleichssystem bezeichnet, das zwischen allen elektrisch leitfähigen Teilen in einem Raum oder Bereich und dem Schutzleiter der in den Raum oder Bereich geführten Leitungen für Niederspannung besteht. Laut DIN VDE 0100 Gruppe 700 ist ein örtlicher Potentialausgleich für besonders gefährdete Räume und Bereiche vorgeschrieben. Diese sind:

  • Räume mit Badewanne oder Dusche (Teil 701)
  • Becken von Schwimmbädern und andere Becken (Teil 702), Sauna
  • Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen (Teil 705)
  • Medizinisch genutzte Räume (Teil 710)
  • Feuchträume (≠ häusliche Duschen und Bäder)
  • Feuergefährdete Bereiche
  • Explosionsgefährdete Bereiche
  • Industriegebäude

Im Allgemeinen wird dieser Potentialausgleich mit Kupferleitungen ausgeführt. Bei einer mechanisch geschützten Verlegung beträgt der Mindestquerschnitt 2,5 mm2 bzw. 4 mm2 bei ungeschützter Verlegung.

Bei einem elektrischen Kurzschluss oder einer Einkopplung von Teilblitzströmen in die elektrische Anlage wird mit Hilfe des Potentialausgleichs die Berührungsspannung zwischen leitfähigen Gebäudeinstallationen mit unterschiedlichen elektrischen Potentialen begrenzt und die Personengefährdung entsprechend reduziert.

Insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen bildet der Schutzpotentialausgleich die Grundlage zur Vermeidung von wirksamen Zündquellen, die infolge von Potentialdifferenzen innerhalb der Anlage entstehen können.

Dabei muss auch darauf geachtet werden, große Leiterschleifen innerhalb der Anlage zu vermeiden, um die Gefahr von sich aufbauenden kapazitiven oder induktiven Störspannungen zu reduzieren.

Die Basis für einen Schutz gegen elektrischen Schlag besteht in der Verbindung aller leitfähigen Gehäuse elektrischer Betriebsmittel mit einem geerdeten Schutzleiter und dem Hauptpotentialausgleich.

Die in der VDE als „automatischen Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“ definierte Schutzmaßnahme wird durch die normgerechte Ausführung sowie die anschließende Prüfung der Anlage sichergestellt. Die Prüfung gilt dem Nachweis einer ausreichend kleinen Schleifenimpedanz für die automatische Abschaltung im Falle einer Störung.

Ein fachgerechter Potentialausgleich wird im Hausanschlussraum eines Gebäudes installiert. Neben dem Erdungsleiter und den Schutzleitern der Stromversorgung müssen dabei auch alle Schutzpotentialausgleichsleiter integriert werden.

Alle genannten Leiter werden auf der Haupterdungsschiene zusammengeführt. Die Verbindung zum Fundamenterder wird über den Erdungsleiter geschaffen. Ist kein Fundamenterder vorhanden, zum Beispiel bei alten Gebäuden, wird ein anderer, nachzurüstender Erder verwendet. Gegebenenfalls bestehen Verbindungen vom Fundamenterder zu den Ableitungen einer vor Ort installierten Blitzschutzanlage (LPS).

Die Potentialausgleichsschiene zählt zu den Komponenten der Elektroinstallation und des inneren Blitzschutzeses eines Gebäudes. Die Potentialausgleichsschiene besteht aus einer metallenen Leiste. Auf der Leiste sind unterschiedlich große Schraubklemmen angebracht, die dem Anschluss von Erdungs- und Schutzleitungen in Innenräumen dienen.

Die Potentialausgleichsschiene legt sowohl den Fundamenterder, als auch sämtliche, über sie miteinander verbundenen metallenen Strukturen und Einrichtungen eines Gebäudes auf ein gemeinsames Erdpotential. Zu den Gebäudeeinrichtungen und -teilen, die an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen sind, zählen in der Regel:

  • Erderanlage/-systeme), insbesondere der Fundamenterder
  • Schutzleiter der Elektroinstallation
  • Schutzpotentialausgleich im Ex-Bereich
  • Verteilerschränke der örtlichen Kommunikations-Infrastruktur sowie ggf. die Telefonanlage
  • PE-Anschluss von Überspannungsableitern
  • Blitzschutzanlage
  • Heizungs-, Wasser- und Gasrohre
  • Tankrohrleitungen (über Funkenstrecke)
  • Antennenanlage
  • Aufzugsanlage
  • Handläufe und Geländer aus Metall

Das Vorhandensein des geforderten und ausreichend dimensionierten Erdungssystems ist durch den Betreiber sicherzustellen. Wir helfen Ihnen, den aktuellen Zustand Ihres Potentialausgleichs zu erfassen und fehlende Schutzmaßnahmen zu definieren.

 

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