Wir erfassen die aktuelle Gefährdungssituation der zu schützenden Anlage oder Einrichtung. Dabei definieren wir geeignete Schutzmaßnahmen, um die Auswirkung elektromagnetischer Einflüsse und anderer Störgrößen zu reduzieren.
ALFA SIERRA » Leistungen » EMV-Betrachtung
Neben den gesetzlichen Anforderungen (EMV-Gesetz § 4) gibt es auch ein begründetes Eigeninteresse die ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte gegen die Auswirkung von elektromagnetischen Störeinflüssen zu schützen.
Unsere kompetente Betrachtung der elektrischen Installationen und deren Ausführung hilft Schäden durch induktive, kapazitive oder galvanische Einkopplungen zu vermeiden.
Die zunehmende Integration elektrischer bzw. elektronischer Systeme in geschäftskritische Prozesse von Unternehmen und die Funktionalität einerseits, sowie der Einsatz immer empfindlicherer und vernetzter Systeme in Gebäuden, erfordert heute eine fundierte Betrachtung der EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) bereits im frühen Projektstadium.
Dies gilt umso mehr, als dass die in der HOAI und DIN 276 definierten Leistungsbilder und Kenntnisanforderungen für Fachplaner diese Aufgabe nicht abbilden. Insofern ist davon auszugehen, dass die elektromagnetische Verträglichkeit von Fachplanern nicht automatisch berücksichtigt wird.
Die Sicherstellung der EMV ist daher eine Planungsaufgabe für Spezialisten, die fundierte Kenntnis über potentielle Störquellen sowie über die erforderlichen und realisierbaren Schutzmaßnahmen besitzen. Die umfassende EMV-Betrachtung für elektrische Betriebsmittel und die Vermeidung von potentiellen Störquellen innerhalb der Anlagen, dient der Sicherstellung der Anlagen- und Prozessverfügbarkeit.
Unterschieden werden:
Als elektromagnetische Verträglichkeit ist die Fähigkeit eines Gerätes, Systems oder einer ortsfesten Anlage definiert, in seiner elektromagnetischen Umgebung störungsfrei zu arbeiten und dabei keine anderen Systeme zu beeinträchtigen.
Moderne Büro- und Industriegebäude sowie Rechenzentren, Schalt- oder Leitwarten sind heute schon mit zahlreichen leistungsfähigen, vernetzten Versorgungs-, IT-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechniksysteme versehen, deren störungsfreie Funktion einen dauerhaft sicheren und wertschöpfenden Betrieb sicherstellt.
Mit fortschreitender Elektromobilität werden zudem innovative Systeme in die Gebäude integriert, die eine weitergehende Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der EMV erforderlich machen. Die zunehmende Bedeutung der genannten Anlagen in kritische Geschäftsprozesse steigert die Abhängigkeit der Unternehmen von deren technisch einwandfreier Funktion. Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit führen häufig, neben den reinen Sachschäden, zu negativen Auswirkungen für den Betrieb.
Eine Zerstörung oder auch nur eine Beeinträchtigung von sensiblen elektronischen Komponenten können hohe Kosten zur Folge haben, die bisweilen sogar unternehmensgefährdende Höhe annehmen können. Zum Beispiel bei Banken, Handels-, Dienstleistungs- oder Fertigungsunternehmen führt ein Ausfall einzelner Anlagenteile zu teils gravierenden Folgeschäden. Ausfallzeiten, Gewinneinbußen, Lieferschwierigkeiten und Imageverlust.
Die betreffenden Risiken können meist nur begrenzt oder gar nicht versichert werden. In den letzten Jahren nahm zudem die Abhängigkeit von solchen sensiblen Anlagenteilen stark zu, zugleich werden tolerierbare Ausfallzeiten immer kürzer. Unsere zielgerichtete EMV-Betrachtung gehört damit zu den Maßnahmen, die Ihren Unternehmensfortbestand sichern.
Viele Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen lassen sich nicht direkt auf eine einzige, klar erkennbare Ursache zurückführen. Häufig addieren sich kleinere Schäden, die zunächst unentdeckt bleiben. Die Ursachen von Ausfällen elektronischer Systeme in Gebäuden sind ausgesprochen vielfältig. Wurden einst die elektrische Energieversorgung und das Potentialausgleichssystem nur hinsichtlich des Personenschutzes bewertet, so müssen heute auch die Anforderungen schneller, komplexer Datennetze berücksichtigt und mit einer EMV-tauglichen Auslegung umgesetzt werden.
Genauere technische Details sind in der VDI-Richtlinie „Schutz der technischen Gebäudeausrüstung – Blitze und Überspannungen“, VDI 6004 oder als DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) „Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“ spezifiziert.
Technisch muss bei einer EMV-Betrachtung bzw. einer EMV-Prüfung die EMV-Richtlinie der europäischen Union (2004/108/EG) vom 15. Dezember 2004 berücksichtigt werden, die die Einhaltung minimaler Störfestigkeitsanforderungen und Störaussendungen vorschreibt. Hierbei sind Vorgaben bezüglich der Behandlung ortsfester Anlagen und der Dokumentation der Schutzmaßnahmen definiert. In weniger komplexen Situationen ist damit ein sicherer Betrieb der Anlagen unter Normalbedingungen, d.h. in der normativ vorgesehenen Umgebung sichergestellt. Festgelegt ist auch, dass im Störungs- oder Fehlerfall die Verantwortung beim Anlagenbetreiber liegt. Dies beinhaltet die tatsächlichen Installationsbedingungen, die Lage der Anlagenteile, die Leitungsverlegung, sowie die einkoppelnden Störgrößen.
Betreiberseitig ist aufgrund fehlender Hintergrundinformationen oft nur eine geringe Sensibilität gegenüber einem EMV-gerechten Gebäudekonzept vorhanden. Eine fachgerechte EMV-Betrachtung durch unsere Experten ist darum sehr wichtig. Denn bei einer Abnahme können nur Aspekte überprüft werden, die zu Projektbeginn eindeutig gefordert und geplant wurden. Infolge der stetigen technischen Veränderung werden die elektrischen Anlagen und Verbraucher nachträglich umgebaut oder erweitert. Bei einer Planung von Anlagen ist es daher empfehlenswert, schon frühzeitig unsere Experten hinzuzuziehen. So können schon in der Planungsphase relevante Aspekte der EMV integriert und die Anforderungen der aktuellen EMV-Richtlinie sicher erfüllt werden.