DGUV-Prüfung

Bei der DGUV V3 Prüfung für elektrische Anlagen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Wir bieten Ihnen die fachgerechte Durchführung der DGUV-Prüfung – zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Besucher.

Bei der DGUV V3 Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese besagt, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Da es sich bei der DGUV V3 Prüfung um ein Gesetz handelt, ist jeder dazu verpflichtet diese Prüfung durchzuführen. 

Ohne gerichtsfeste Prüfprotokolle kann der Versicherungsschutz im Schadensfalle nicht vollumfänglich gegeben sein. Wir haben das Ziel, in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel betriebssicher zu halten. Dazu bieten wir Ihnen diverse Zusatzleistungen zur transparenten Mängelbeschreibung und zur Leistungskontrolle an.

Das können Sie von uns erwarten

Kompetente Prüfung ortsfester Anlagen

Kompetente Maschinenprüfung

Hoher Praxisbezug

Aussagekräftige Prüfprotokolle

Bilddokumentation der Mängel

Dokumentationshilfe zur Mängelbeseitigung

Unser Ziel ist es, in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen Ihre Betriebsmittel und elektrischen Anlagen betriebssicher zu halten.

Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) müssen Produkte wie Maschinen, elektrische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Eine Gefährdung der Arbeitnehmer muss durch die Mängelfreiheit der elektrischen Anlagen ausgeschlossen sein.

Neben den Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der eingesetzten Produkte, fordert die Betriebssicherheitsverordnung vom Unternehmen, dass die vor Ort genutzten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung).

Ein umfassender Arbeitsschutz hängt somit auch entscheidend von der regelmäßigen Wartung der elektrischen Anlagen ab.

 

Mit unserer gewissenhaften Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen tragen Sie entscheidend dazu bei, dass ein hohes Sicherheitsniveau zum Schutz Ihrer Mitarbeiter gewährleistet bleibt.

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Vereinfacht gesagt, ist alles zu prüfen, was einen Stecker hat, oder mit Strom betrieben wird. In der Regel erfolgt dabei eine Unterscheidung in

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen
  • Elektrische Betriebsmittel

Als ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel werden elektrische Geräte bezeichnet, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Das heißt, dass sie nicht verbaut sind und weniger als 23 kg wiegen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht oder können aufgrund der Masse und fehlender Tragevorrichtungen nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten, elektrischen Betriebsmitteln zählen auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07).

Als ortsfeste, elektrische Betriebsmittel gelten beispielsweise:

  • Ständerbohrmaschinen
  • Pressen
  • Hebebühnen
  • Krananlagen

Wir prüfen Ihre ortsfesten, elektrischen Betriebsmittel, aber auch Ihre komplexen Produktionsmaschinen und deren Sicherheitsvorkehrungen – zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und zur Vermeidung von Betriebsausfällen.

Unsere ordnungsgemäße DGUV-Prüfung umfasst die Ermittlung des Ist-Zustandes eines elektrischen Betriebsmittels, der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, sowie die Bewertung der Abweichung vom Ist-zum Soll-Zustand.

Als Soll-Zustand gilt der durch eine Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Bewertung festgelegte, sichere Zustand für die weitere Benutzung bzw. den weiteren Betrieb. Der geforderte Prüfumfang beinhaltet sowohl die Selektion der Prüfobjekte (Betriebsmittel oder Anlagenteile) als auch die jeweilige Prüftiefe.

Der Prüfumfang einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels muss in jedem Falle so gewählt werden, dass eine zuverlässige Beurteilung des Zustandes möglich ist.

Die DGUV-Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und umfasst folgende, in den DIN VDE-Bestimmungen definierte Schritte:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (zum Beispiel sichtbarer Kabelbruch)
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Um zuverlässige und korrekte Messwerte zu erhalten, kommen bei unseren Prüfungen ausschließlich kalibrierte Messgeräte zum Einsatz.

Wir setzen ausschließlich prüfberechtigte Elektrofachkräfte ein, die durch ihre elektrotechnische Fachausbildung und ihre berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln verfügen (siehe auch Abschnitt 3.1 „Anforderungen an Prüfpersonen“ und Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203).